Erlaubnis nach §7 des Sprengstoffgesetzes sowie Sachkundepr. nach §34a Abs. 1 Satz 6 der GewO
vorhanden.
Zur Optimierung bzw. Unterstützung des Sicherheitskonzeptes für z.B.:
- Sicherheitsdienstleister
- Kommunen
- Behörden
- Unternehmen
- private Personen
halten wir private (nicht behördliche) Sprengstoffspürhundeteams vor.
Unsere Hunde sind nach Polizeistandard ausgebildet und zertifiziert.
Die Hunde sind konditioniert auf (Echtstoffe) militärische und gewerbliche
Explosivstoffe,
Selbstlaborate, Pyrotechnik sowie Waffen und Munition welche
passiv angezeigt werden.
Wir führen unterschiedliche Hunderassen und Größen um vielfältig einsetzbar
zu sein.
Referenzen: - Hauptversammlungen
- Sport u. Konzertveranstaltungen
- Stadtfeste
- Bereitschaftsdienste